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Private KrankenversicherungVertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten

Abo-Inhalt04.05.20234544 Min. Lesedauer

| In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). |

Dabei sind nach Auffassung des OLG Karlsruhe (2.2.23, 12 U 194/22, Abruf-Nr. 233776) unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters allerdings strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage zu stellen. Im Ausgangspunkt ist eine vorbehaltlose Kostenerstattung über einen längeren Zeitraum dabei grundsätzlich geeignet, beim Versicherungsnehmer das berechtigte Vertrauen darauf zu wecken, dass auch in Zukunft eine Erstattung weiter erfolgen werde.

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AUSGABE: FMP 5/2023, S. 75 · ID: 49320502

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