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ProzessrechtSorgfaltsanforderungen sind im Homeoffice nicht niedriger
| Bei Erstellung eines fristgebundenen Schriftsatzes muss der Rechtsanwalt auch dann die durch seine Kanzleikraft zuvor vorgenommene Fristberechnung prüfen, wenn er im Homeoffice tätig ist und ihm die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt. |
Unterlässt er eine solche Prüfung, kommt nach dem OLG Dresden (12.8.24, 4 U 862/24, Abruf-Nr. 244353) eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht in Betracht. Auch wenn der Rechtsanwalt nach Eingang des Urteils in der Kanzlei seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung zur Eintragung der korrekten Frist angehalten hat, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung – wie der Einlegung der Berufung – die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen (BGH 25.9.14, III ZR 47/14).
AUSGABE: FMP 2/2025, S. 22 · ID: 50281503