Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2025

VerjährungBeginn der Verjährungsfrist bei Verbraucheransprüchen

Leseprobe07.02.20251 Min. Lesedauer

| Die Verjährungsfrist für Verbraucheransprüche beginnt erst mit Kenntnis der rechtlichen Bewertung der anspruchsbegründenden Tatsachen. |

Nach dem EuGH (25.1.24, C-810/21, Abruf-Nr. 245865) beginnt die Verjährungsfrist für Verbraucheransprüche nicht allein mit der Kenntnis der tatsächlichen Umstände. Vielmehr sei erforderlich, dass der Verbraucher auch die rechtliche Bewertung dieser Umstände kennt. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher ausreichend Zeit haben, um wirksame Rechtsbehelfe vorzubereiten und einzureichen. Eine bloße Tatsachenkenntnis ohne Verständnis der rechtlichen Implikationen genüge nicht, um den Lauf der Verjährungsfrist auszulösen. Diese Sichtweise wird künftig bei der Anwendung von § 199 BGB – Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen – zu berücksichtigen sein.

Merke | Im zugrunde liegenden Fall forderte ein Verbraucher Schadenersatz von einem Autohändler wegen einer Täuschung über Abgaswerte. Grund war der Erwerb eines Dieselfahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung für Abgasreinigung. Der Autohändler berief sich auf die Einrede der Verjährung.

AUSGABE: FMP 2/2025, S. 20 · ID: 50281419

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte