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Feb. 2025

InformationsermittlungEinsichtnahme in die Unterlagen eines Liquidators

Abo-Inhalt13.02.20251 Min. Lesedauer

| Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich. |

Nach § 74 Abs. 3 S. 1 GmbHG sind zunächst die Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger zur Einsicht der Bücher und Schriften berechtigt. Aber auch Gläubiger der Gesellschaft können nach Abs. 3 S. 2 der Vorschrift von dem Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.

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AUSGABE: FMP 2/2025, S. 24 · ID: 50281507

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