Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2025

InformationsermittlungEinsichtnahme in die Unterlagen eines Liquidators

Abo-Inhalt13.02.20251 Min. Lesedauer

| Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich. |

Nach § 74 Abs. 3 S. 1 GmbHG sind zunächst die Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger zur Einsicht der Bücher und Schriften berechtigt. Aber auch Gläubiger der Gesellschaft können nach Abs. 3 S. 2 der Vorschrift von dem Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.

AUSGABE: FMP 2/2025, S. 24 · ID: 50281507

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte