Feb. 2025
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InformationsermittlungEinsichtnahme in die Unterlagen eines Liquidators
Abo-Inhalt13.02.20251 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich. |
Nach § 74 Abs. 3 S. 1 GmbHG sind zunächst die Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger zur Einsicht der Bücher und Schriften berechtigt. Aber auch Gläubiger der Gesellschaft können nach Abs. 3 S. 2 der Vorschrift von dem Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.
AUSGABE: FMP 2/2025, S. 24 · ID: 50281507
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