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Umsatzsteuer„Hammer-Urteil“ des EuGH: Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher
| Ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht hat und in seiner Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, schuldet den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil diese Dienstleistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. So lautet der Leitsatz eines aktuellen EuGH-Urteils zu einem Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Bundesfinanzgerichts. Das EuGH-Urteil dürfte aber für das deutsche Recht gleichermaßen von großer Bedeutung sein (EuGH 8.12.22, C‑378/21). |
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AUSGABE: GStB 2/2023, S. 46 · ID: 48967907