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PhotovoltaikanlagenAbfärbung bei Betrieb einer Photovoltaikanlage – alle Probleme gelöst?
| Betreiben Vermietungsgesellschaften Aufdach-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und schließen einen sog. Einspeisevertrag für Stromerzeugung ab, so stellt sich regelmäßig die Frage einer gewerblichen Infektion des vermögensverwaltenden Bereichs „Vermietung“ gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG. In diesem praktisch hochrelevanten Bereich bringt nun eine aktuelle Grundsatzentscheidung des BFH Klarheit zur Anwendung der sog. Bagatellgrenze; daneben entschärft die Einführung einer einkommensteuerlichen Befreiung entsprechender PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG n. F. das steuerliche Risiko einer Abfärbung bei gemischt tätigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Allerdings droht nun eine ungewollte „Entprägung“ entsprechender Gesellschaften, zudem dürften sich Auswirkungen bei einer bereits vollzogenen Auslagerung der gewerblichen Tätigkeit auf eine (personenidentische) Schwesterpersonengesellschaft ergeben. |
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AUSGABE: GStB 2/2023, S. 58 · ID: 48986216