Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Mai 2024

UmsatzsteuerKein Vorsteuerabzug für die Heizungsanlage bei einer Wohnraumvermietung

Abo-Inhalt 30.04.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Die Erneuerung einer Heizungsanlage ist extrem teuer. Da wäre es von Vorteil, wenn ein Vermieter den Vorsteuerabzug aus den Kosten geltend machen könnte. Aktuell hat der BFH aber entschieden, dass Vermieter von Wohnraum den Vorsteuerabzug für eine Heizungsanlage nicht erreichen können, denn Vorrang hat immer die Betriebskostenverordnung, die eine „Umlegung“ von einmaligem Instandhaltungsaufwand für eine Heizungsanlage im Rahmen der Betriebskosten nicht zulässt. Zwar kann die Miete gegebenenfalls im gewissen Rahmen erhöht werden, doch diese ist steuerfrei und kann den Vorsteuerabzug nicht ermöglichen (BFH 7.12.23, V R 15/21). |

Sachverhalt

AUSGABE: GStB 5/2024, S. 161 · ID: 49983939

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte