Mai 2024
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AussetzungsverfahrenPhotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages laut FG Köln rechtens
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| Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden – so hat das FG Köln mit Beschluss vom 14.3.24 (7 V 10/24) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. |
Zum Hintergrund
AUSGABE: GStB 5/2024, S. 155 · ID: 49996390
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