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Mai 2024

GmbH-GeschäftsführerversorgungPensionsverpflichtungen im Jahresabschluss nach HGB: Zinswende und verdeckte Ausschüttungssperre

Abo-Inhalt 30.04.2024 16 Min. Lesedauer Von Kevin Pradl, MPM, LL.B., Rentenberater und Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, beide Zorneding

| Die handelsrechtliche Bewertung und Passivierung von Pensionsverpflichtungen ist seit Einführung des BilMoG sowohl in der Literatur als auch in der Beratungspraxis ein Dauerbrenner. Denn mit dem BilMoG wurde ab 2010 handelsrechtlich ein variabler „atmender“ Marktzinssatz eingeführt, der der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen zu Grunde zu legen ist. Durch die wenig später einsetzende „Zinsschmelze“ kam es in den Folgejahren zu explodierenden Pensionsrückstellungen, wodurch viele Unternehmen in bilanzielle Schieflagen geraten sind. Doch mit der neuerlichen Zinswende infolge des Ukraine-Kriegs wendet sich jetzt das Blatt. Die unerwartete Konsequenz ist, dass in den anstehenden Jahresabschlüssen – voraussichtlich erstmals zum 30.6.24 – ein negativer ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag im Anhang der Bilanz (oder unter der Bilanz) auszuweisen sein wird. |

AUSGABE: GStB 5/2024, S. 182 · ID: 49987163

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