30.04.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 30.04.2024 abgeschlossen.
UmsatzsteuerKein Vorsteuerabzug für die Heizungsanlage bei einer Wohnraumvermietung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Die Erneuerung einer Heizungsanlage ist extrem teuer. Da wäre es von Vorteil, wenn ein Vermieter den Vorsteuerabzug aus den Kosten geltend machen könnte. Aktuell hat der BFH aber entschieden, dass Vermieter von Wohnraum den Vorsteuerabzug für eine Heizungsanlage nicht erreichen können, denn Vorrang hat immer die Betriebskostenverordnung, die eine „Umlegung“ von einmaligem Instandhaltungsaufwand für eine Heizungsanlage im Rahmen der Betriebskosten nicht zulässt. Zwar kann die Miete gegebenenfalls im gewissen Rahmen erhöht werden, doch diese ist steuerfrei und kann den Vorsteuerabzug nicht ermöglichen (BFH 7.12.23, V R 15/21). |
Sachverhalt
AUSGABE: GStB 5/2024, S. 161 · ID: 49983939
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion