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GesetzgebungJahressteuergesetz 2024: Sperrfristverstoß bei steuerneutraler Weitereinbringung

Abo-Inhalt 01.07.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

| Gerade bei M&A-Transaktionen und gruppeninternen Umstrukturierungsvorhaben spielen nicht nur Veräußerungsvorgänge eine zentrale Rolle, sondern auch Sacheinlagen oder ein etwaiger Anteilstausch als gängige Gestaltungsoptionen. Um eine Steuerneutralität der Umstrukturierung zu erhalten, sind innerhalb einer siebenjährigen Sperrfrist regelmäßig schädliche Nachbesteuerungsakte zu vermeiden. Sofern der Einbringende seine Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft zuvor veräußert, kommt es grds. nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des sog. Einbringungsgewinns II. Ob auch eine Weitereinbringung der erhaltenen Anteile ohne Aufdeckung stiller Reserven hierunter fällt, hat der Gesetzgeber im nunmehr als Regierungsentwurf vom 4.6.24 vorliegenden JStG 2024 definiert. |

Ausgabe: 07/2024, S. 238 · ID: 50059734

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