Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Dez. 2004

RentnerAnrechnung von Arbeitslohn auf Hinterbliebenenrente

Abo-Inhalt01.12.20041 Min. Lesedauer

Eine Leser fragte uns, ob und wenn ja in welcher Höhe der Lohn aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung eine Hinterbliebenenrente (zum Beispiel Witwenrente) schmälert.

Unser Antwort: Nach § 97 SGB VI wird das erzielte Einkommen, das das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Für 2004 liegt die Grenze bei 689,83 Euro in den alten Bundesländern und 606,41 Euro in den neuen Bundesländern. Vor der Anrechnung ist das Bruttoarbeitsentgelt um 40 Prozent zu kürzen (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Dazu das folgende Beispiel:

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: LGP 12/2004, S. 202 · ID: 111010

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2004
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte