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Mitarbeitende FamilienangehörigeVersicherungsverhältnis prüfen lassen
Angesichts der desolaten Finanzlage der Rentenversicherungsträger drängen immer mehr mitarbeitende Familienangehörige heraus aus der Sozialversicherung. Doch ganz so einfach ist es nicht, auch wenn die Publikumspresse dieses hin und wieder suggeriert.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) will eine "Befreiung" von der Sozialversicherungspflicht nur "in Einzelfällen" zulassen. Und zwar, wenn sich das Beschäftigungsverhältnis als selbstständige Tätigkeit oder lediglich familienhafte Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten oder Verwandten erweist. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn die Tätigkeit mehr durch familienhafte Rücksichtnahme und ein gleichberechtigtes Nebeneinander als durch einen für ein Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis typischen Interessengegensatz gekennzeichnet ist.
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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 213 · ID: 111017