Dez. 2004
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Abo-Inhalt01.12.20043 Min. Lesedauer
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Am 1. Januar 2005 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2005.
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen um 50 Euro für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bzw. um 37,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung). Für 2005 ergeben sich folgende Grenzen:
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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 210 · ID: 111016
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