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Preisvorteile in EinzelhandelsgeschäftenWie könnte der BFH entscheiden?
Erneut muss der BFH die Voraussetzungen für die Besteuerung von Rabattvorteilen durch Dritte prüfen. Das FG Niedersachsen entschied die Klage eines Arbeitgebers, dessen Arbeitnehmern Preisvorteile von einer Gruppe von Einzelhandelsbetrieben eingeräumt wurden (Urteil vom 27.5.2004, Az: 11 K 766/00; Abruf-Nr. 042668; Revision Az: VI R 36/04).
Durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung wurde festgestellt, dass den Arbeitnehmern Preisvorteile von dritter Seite eingeräumt worden waren, und zwar durch die Einzelhandelsgeschäfte der so genannten X-Gruppe. An diesem Unternehmen war der Arbeitgeber als Gesellschafter beteiligt oder hatte die Geschäftsführungsbefugnis. Die Mitarbeiter mussten sich bei Einkäufen in den Geschäften der X-Gruppe durch Firmenausweis oder Stempelkarte ausweisen.
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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 209 · ID: 111015