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ArbeitgeberleistungenAbzug des Verpflegungsmehraufwands vom Bruttogehalt

Abo-Inhalt05.08.20092 Min. Lesedauer

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der steuerfrei zahlbare Verpflegungsmehraufwand künftig vom ursprünglich vereinbartem Gehalt abgezogen und nur der Rest versteuert und verbeitragt werden soll, handelt es sich um eine Barlohnumwandlung.

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der steuerfrei zahlbare Verpflegungsmehraufwand künftig vom ursprünglich vereinbartem Gehalt abgezogen und nur der Rest versteuert und verbeitragt werden soll, handelt es sich um eine Barlohnumwandlung. Folge: Der gezahlte Verpflegungsmehraufwand ist beitragspflichtig.

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AUSGABE: LGP 8/2009, S. 129 · ID: 128965

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