Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2009 abgeschlossen.
Steuerfreier WerbungskostenersatzZweitwohnung eines Arbeitnehmers - diese Aufwendungen können Arbeitgeber ersetzen
Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort beziehen, können sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen bzw. der Arbeitgeber kann sie steuerfrei erstatten.Zuletzt hat der BFH mehrere strittige Fragen rund um die doppelte Haushaltsführung zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Der folgende Beitrag bringt Sie auf den Stand der Dinge.
Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort beziehen, können sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen bzw. der Arbeitgeber kann sie steuerfrei erstatten.
Login
AUSGABE: LGP 8/2009, S. 134 · ID: 128972