Aug. 2009
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2009 abgeschlossen.
GestaltungstippDas Hinausschieben einer Abfindungszahlung ist kein Gestaltungsmissbrauch
Abo-Inhalt05.08.200912 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Das Hinausschieben der Fälligkeit einer vereinbarten Abfindung auf Wunsch des Arbeitnehmers stellt nach Ansicht des FG Niedersachsen keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Das gilt auch, wenn das Hinausschieben allein aus steuerlichen Gründen erfolgt.
Das Hinausschieben der Fälligkeit einer vereinbarten Abfindung auf Wunsch des Arbeitnehmers stellt nach Ansicht des FG Niedersachsen keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Das gilt auch, wenn das Hinausschieben allein aus steuerlichen Gründen erfolgt.
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: LGP 8/2009, S. 132 · ID: 128971
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion