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KrankenversicherungVerfassungsbeschwerden gegen Gesundheitsreform abgewiesen

Abo-Inhalt05.08.20093 Min. Lesedauer

Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert. Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen. Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:

Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert. Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen. Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:

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AUSGABE: LGP 8/2009, S. 130 · ID: 128966

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