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KrankenversicherungVerfassungsbeschwerden gegen Gesundheitsreform abgewiesen
Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert. Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen. Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:
Die privaten Krankenversicherer (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert. Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen. Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:
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AUSGABE: LGP 8/2009, S. 130 · ID: 128966