KurzarbeitergeldAufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
| Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die eine Transfergesellschaft zahlt, in der ein Arbeitnehmer zwar angestellt, aber nicht beschäftigt wird, sind als außerordentliche Einkünfte ermäßigt nach §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu besteuern. So hat das FG Münster entschieden. |
Ein Arbeitnehmer schloss aufgrund einer beabsichtigten Werksschließung seiner Arbeitgeberin mit dieser und einer Transfer GmbH einen Vertrag. Darin wurde sein bisheriges Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung aufgehoben. Und er wurde unmittelbar im Anschluss für ein Jahr befristet von der Transfer GmbH ohne Anspruch auf Beschäftigung angestellt. Während dieser Zeit erhielt er Transferkurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit und Aufstockungsbeträge von der Transfer GmbH.
Ausgabe: 01/2018, S. 19 · ID: 45061703
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