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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElektromobilitätÜberlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer und anschließende Übereignung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 22.01.2018 7 Min. Lesedauer Von Steuerberater Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Bei einer Nutzungsüberlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern im Zuge einer Barlohnumwandlung war bisher nicht klar, wie die vergünstigte Überlassung durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist. Auch war offen, wie die vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads zu einem Restwert von z. B. zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises lohnsteuerlich zu bewerten ist, wenn die Überlassung durch den Arbeitgeber z. B. nach 36 Monaten endet. Das BMF hat diese Fragen nun geklärt. |

Ausgabe: 01/2018, S. 21 · ID: 45036276

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