Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungBSG entscheidet über Aushilfskräfte-Fälle

Abo-Inhalt 23.01.2018 2 Min. Lesedauer

| Bei Aushilfskräften stellt sich häufig die beitragsrechtliche Frage, ob diese regelmäßig oder bloß zeitgeringfügig (kurzfristig) beschäftigt sind. Das BSG hat zwei Fälle entschieden. Mit unterschiedlichem Ergebnis. |

Aushilfskräfte für Auf- und Abbau bei Veranstaltungen

Ausgabe: 01/2018, S. 34 · ID: 45048666

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2018

Bildrechte