RentenversicherungAngestellte Volljuristen und Rentenversicherungspflicht
| Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erstreckt sich nur auf die jeweilige Beschäftigung und nicht auf eine spätere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Das hat das BSG im Fall von Volljuristen entschieden, die beim Bundesamt für Ausländer und Migration (BAMF) als Einzelentscheider bei der Bearbeitung von Asylanträgen tätig waren. |
Die Volljuristen waren von der Rentenversicherungspflicht befreit, als sie ihre Tätigkeit für das BAMF aufnahmen. Die Bescheide hatte die seinerzeit zuständige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erlassen. Zum Zeitpunkt der Befreiung waren sie alle als Rechtsanwälte zugelassen, Mitglieder in einer Rechtsanwaltskammer und in den jeweiligen Versorgungswerken für Rechtsanwälte. Bezüglich der Beschäftigung beim BAMF trat laut BSG Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein, ohne dass die Befreiungsbescheide hätten aufgehoben werden müssen (BSG, Urteil vom 05.12.2017, Az. B 12 KR 11/15 R, Abruf-Nr. 198906).
Ausgabe: 01/2018, S. 20 · ID: 45098335
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