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LGPLöhne und Gehälter professionell

Lohnsteuer/Sozialversicherung/ArbeitsrechtBeschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen in der Ferienzeit 2018

Abo-Inhalt 11.04.2018 15 Min. Lesedauer
Praxishinweis | Ferienaushilfen, deren Arbeitslohn pauschal besteuert wird, nehmen grundsätzlich nicht am ELStAM-Verfahren teil, weil für die Pauschalbesteuerung keine individuellen Lohnsteuermerkmale erforderlich sind.

Ausgabe: 04/2018, S. 1 · ID: 45230767

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