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LGPLöhne und Gehälter professionell

Umgang mit dem FinanzamtRechtssicherheit bei lohnsteuerlichen Fragen gewinnen – Anrufungsauskunft einholen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 23.01.2018 5 Min. Lesedauer Von Christian Ollick, Dipl.-Finw. (FH), Herford

| Arbeitgeber können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können sie bei ihrem Finanzamt eine Anrufungsauskunft über lohnsteuerliche (Zweifels-)Fragen einholen. Das BMF hat nun die Spielregeln für die Anrufungsauskunft überarbeitet und an die neuere Rechtsprechung angepasst. LGP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

Ausgabe: 01/2018, S. 29 · ID: 45062410

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