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SozialversicherungspflichtDer Status von Minderheitsgesellschafter- Geschäftsführern hängt von der Rechtsmacht ab

Abo-Inhalt 21.03.2018 2 Min. Lesedauer

| Kann der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ihm unliebsame Entscheidungen nicht verhindern, ist er als abhängig Beschäftigter anzusehen – und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Das ist die Ansicht des BSG seit 2012 – und diese hat es jetzt wieder bestätigt. |

Grundsätze der BSG-Rechtsprechung seit 2012

Ausgabe: 03/2018, S. 68 · ID: 45196321

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