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AltersversorgungIn diesen Fällen sind Altersgrenzen in der betrieblichen Altersversorgung zulässig

Abo-Inhalt 05.03.2018 4 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| In Versorgungszusagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) finden sich häufig Regelungen, die an ein bestimmtes Alter anknüpfen. Solche Regelungen werden an den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gemessen. In der Praxis stellt sich da die Frage, wann solche Altersgrenzen in der bAV zulässig sind. Ein Überblick. |

Ausgabe: 03/2018, S. 69 · ID: 45167525

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