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Lohnsteuerhaftung/LohnsteuerklasseBei fehlenden ELStAM-Daten haftet der Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Lohnsteuer

Top-Beitrag Abo-Inhalt 06.03.2019 2 Min. Lesedauer

| Folgt man einem Beschluss des FG Berlin-Brandenburg, ist die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu berechnen, wenn bis 2012 keine Lohnsteuerkarte vorliegt und seit 2013 keine ELSTAM-Daten vorliegen. |

Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I statt Steuerklasse VI

Ausgabe: 05/2019, S. 82 · ID: 45767128

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