Arbeitgeberleistunge
Rabattfreibetrag für Tagesfreifahrkarte eines Ruhestandsbeamten
27.03.2019
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| Folgt man einem Beschluss des FG Berlin-Brandenburg, ist die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu berechnen, wenn bis 2012 keine Lohnsteuerkarte vorliegt und seit 2013 keine ELSTAM-Daten vorliegen. |
Ausgabe: 05/2019, S. 82 · ID: 45767128