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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtTätigkeit als Lohn- und Finanzbuchhalter sowie Bilanzbuchhalter in der Sozialversicherung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 07.08.2019 3 Min. Lesedauer

| Die Tätigkeit als Lohn- und Finanzbuchhalter sowie Bilanzbuchhalter kann in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig ausgeübt werden. Maßgebend ist, wie das Vertragsverhältnis in der Praxis ausgestaltet wird. Das zeigen verschiedene Urteile. |

Ausgabe: 10/2019, S. 195 · ID: 46059976

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