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Betriebsprüfung Kein Vertrauensschutz in „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung – mehr Rechtssicherheit seit 2017

Top-Beitrag Abo-Inhalt 25.09.2019 2 Min. Lesedauer

| Betriebsprüfungen der Rentenversicherung müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Prüfung festhält, beendet werden. Das wird zu mehr Rechtssicherheit führen. Denn weder die „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung einzelner Senate des BSG noch Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, vermitteln Vertrauensschutz. Dies hat das BSG klargestellt und die Revisionen von mittelständischen Unternehmen zurückgewiesen. |

Rentenversicherungsträger fordern Beiträge nach

Ausgabe: 10/2019, S. 194 · ID: 46146775

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