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BetriebsprüfungElektronisch unterstützte Betriebsprüfung – keine Pflicht ab 2021

14.10.2019 1 Min. Lesedauer

| Arbeitgeber und Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch abzugeben (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und Ergebnisse für die Betriebsprüfung genutzt (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung [euBP]). Die euBP soll eigentlich ab 2021 Pflicht sein. Jetzt gibt es Hinweise, dass der Termin verschoben wird. |

Das BMAS teilt auf Anfrage mit: Die Einführung der obligatorischen euBP werde aktuell nicht weiter gesetzgeberisch verfolgt. Von daher werde sie auch nicht zum 01.01.2021 eingeführt. Es bleibe bei der Regelung der optionalen Nutzung.

Ausgabe: 10/2019, S. 182 · ID: 46173310

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