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KrankenversicherungVorauszahlung von KV-Beiträgen: Auf Änderungen einstellen!

16.10.2019 1 Min. Lesedauer

| Der Gesetzgeber plant, die Regeln zur Vorauszahlung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu ändern. Für die einen Versicherten wird es besser, für die anderen schlechter. Hier besteht ggf. Handlungsbedarf. |

Ab 2020 soll das „Vorauszahlungsprivileg“ der „mindestens 62-jährigen“ entfallen. So steht es im Jahressteuergesetz 2019 (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG 2020). Zum Ausgleich soll der im Veranlagungszeitraum der Zahlung abzugsfähige Betrag von derzeit dem Zweieinhalbfachen der im Veranlagungszeitraum der Zahlung geschuldeten Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung auf das Dreifache angehoben werden.

Ausgabe: 10/2019, S. 181 · ID: 46183733

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