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LGPLöhne und Gehälter professionell

PensionszusageNebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung – keine vGA

Abo-Inhalt 23.09.2019 2 Min. Lesedauer

| Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, sind nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Das hat das FG Münster entschieden. Das letzte Wort hat nun der BFH. |

Erneute Bestellung des Alleingesellschafters

Ausgabe: 10/2019, S. 192 · ID: 46140291

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