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LGPLöhne und Gehälter professionell

BetriebsveranstaltungGesamtkosten nicht auf mit der Durchführung der Veranstaltung betraute Personen aufzuteilen

Abo-Inhalt 18.08.2020 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Die Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung dürfen nicht (auch) auf Personen aufgeteilt werden, die mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind und nicht der Belegschaft angehören. Das hat der BFH für die bis 2014 geltende 110-Euro-Freigrenze entschieden. Die – steuerzahlerungünstige – Entscheidung gilt auch für den aktuellen 110-Euro-Freibetrag. |

Die bis zum 31.12.2014 geltende 110-Euro-Freigrenze

Ausgabe: 09/2020, S. 154 · ID: 46800841

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