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LGPLöhne und Gehälter professionell

KrankenversicherungBasiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge vorauszahlen und Steuergestaltung nutzen

Abo-Inhalt 21.09.2022 9 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Der Jahreswechsel steht vor der Tür – und mit diesem geht ein effektives Steuersparmodell einher: Werden noch 2022 Vorauszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für kommende Jahre geleistet, können diese nicht nur 2022 abgesetzt werden. Es eröffnen sich auch für 2023 weitere Abzugsmöglichkeiten. In der Praxis sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere darf die Beitragsvorauszahlung nicht zu hoch ausfallen. LGP macht Lohnabrechner mit den Details vertraut. |

Ausgabe: 09/2022, S. 208 · ID: 48585619

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