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KurzarbeitergeldBis zum 31.12.2022 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

26.09.2022 1 Min. Lesedauer

| Bis zum 31.12.2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld fort. Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vom 23.06.2022 wurde dazu verlängert und die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. |

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

Ausgabe: 09/2022, S. 201 · ID: 48585355

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