Geringfügige Beschäftigung
LGP-Sonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs“ online
Top-Beitrag
22.09.2022
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| Bis zum 31.12.2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld fort. Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vom 23.06.2022 wurde dazu verlängert und die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. |
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Ausgabe: 09/2022, S. 201 · ID: 48585355