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WettbewerbsverbotNachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Arbeitnehmern richtig vereinbaren
Abo-Inhalt02.05.20257 Min. LesedauerVon Michael Huth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Senior Partner der dhpg, Köln
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| Scheidet ein Arbeitnehmer aus, geht dem Unternehmen dadurch immer auch ein Stück Know-how und Erfahrung verloren. Das lässt sich nicht vermeiden. Wechselt der Arbeitnehmer zum Wettbewerber, geht mit dem Know-how-Verlust im eigenen Unternehmen allerdings ein entsprechender Know-how-Zufluss beim Konkurrenten einher. Dies wird bisweilen durch nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu unterbinden versucht. LGP zeigt, worauf es dabei ankommt. |
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 157 · ID: 50399530
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