26.06.2025
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SteuertickerWichtiges zur Rentenerhöhung, zum Wachstumsbooster & zu vielem mehr auf den Punkt gebracht
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Hinweis an Redaktion
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Steuerliches Investitions-Sofortprogramm – das ist der Zeitplan Das Bundeskabinett hat am 04.06.2025 den Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung von LGP war geplant, dass der Bundestag das Gesetzespaket am 27.06.2025 verabschiedet und der Bundesrat in seiner Sitzung am 11.07.2025 zustimmt (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.06.2025, Abruf-Nr. 248773). Mehr zum aktuellen Stand auf iww.de/lgp. BMF: Datenaustausch zwischen Versicherern, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren Die Verwaltung nimmt ausführlich zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung (BMF, Schreiben vom 03.06.2025, Az. IV C 5 – S 2363/00047/004/136, Abruf-Nr. 248486). Länder stimmen Rentenerhöhung zum 01.07.2025 zu Der Bundesrat hat am 13.06.2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Damit steigt der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2025 bundeseinheitlich um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Renten- (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt bekommt. Beim BFH: Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer Ist die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b S. 2 EStG für Übernachtungen eines Berufskraftfahrers im Lkw seines Arbeitgebers durch die Kopplung an gewährte Verpflegungspauschalen jeweils auch für An- und Abreisetage zu berücksichtigen? Diese Frage muss der BFH klären (Az. beim BFH: VI R 6/25). Beim BFH: Besteuerung von Lohneinkünften eines Musikers nach DBA-Frankreich Art. 13b Abs. 1 DBA-Frankreich gilt nur, soweit die Vergütung für eine auftrittsbezogene künstlerische Tätigkeit gezahlt wird. Weder der Wortlaut des § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG bzw. § 39b Abs. 6 EStG a. F. noch der Gesetzeszweck lassen erkennen, dass eine Freistellungsbescheinigung nur bezüglich des gesamten Arbeitslohns erteilt werden kann, so das FG Saarland (Urteil vom 30.01.2025, Az. 2 K 1421/21, Abruf-Nr. 248209). Jetzt ist der BFH am Zug (Az. beim BFH: VI R 5/25). BAG: Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub durch Prozessvergleich Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. Der Schutz des § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG würde sonst untergraben, entschied jetzt das BAG. Weder der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub noch ein erst künftig – mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – entstehender Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs darf im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. Dies gilt selbst dann, wenn bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung regelt, bereits feststeht, dass der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindesturlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Im bestehenden Arbeitsverhältnis darf der Arbeitnehmer somit nicht gegen und erst recht nicht ohne finanziellen Ausgleich auf den gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“ (BAG, Urteil vom 03.06.2025, Az. 9 AZR 104/24, Abruf-Nr. 248523). |
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 152 · ID: 50430149
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