Juli 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
PflegeversicherungDigitales Verfahren in der sozialen Pflegeversicherung ist seit 01.07.2025 verpflichtend – die Eckpunkte für Arbeitgeber
Abo-Inhalt01.07.20252 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Digitales Austauschverfahren für den Nachweis der Kinderanzahl
| Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen Pflegeversicherung. Es löst das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren ab. |
Das Verfahren ist für alle beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen verpflichtend. Konkret gilt:
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 137 · ID: 50458389
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion