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HandelsregisterGebühren für Eintragungen wurden um 50 % erhöht
| Mit Wirkung ab 1.6.25 wurden die Gebühren für Eintragungen im Handelsregister um 50 % erhöht (Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, BGBl I 25, Nr. 127). Demzufolge werden auch Unternehmensgründungen teurer. |
Beachten Sie | In der Verordnungsbegründung wird davon ausgegangen, „dass der Kostendeckungsgrad der Registergerichte inzwischen bei einem Wert von unter zwei Dritteln liegt. Vor diesem Hintergrund sollen die Eintragungsgebühren der HRegGebV linear um 50 % angehoben werden. Die daraus insgesamt resultierenden Gebühreneinnahmen sollen dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können.“
AUSGABE: MBP 7/2025, S. 110 · ID: 50440811