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KapitalgesellschaftenVerdeckte Gewinnausschüttung: Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter
| Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung einer Eigentumswohnung zu (privaten) Wohnzwecken (also im privaten Interesse) eines Gesellschafters zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhält. Vor diesem Hintergrund hat es das FG Niedersachsen (15.8.24, 10 K 255/21, Abruf-Nr. 248295) im Streitfall als rechtmäßig beurteilt, dass das FA eine verdeckte Gewinnausschüttung angesetzt hat. |
Im Anschluss an ein Urteil des BFH (27.7.16, I R 8/15) führte das FG weiter aus: Eine Vermietung zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Bedingungen würde ein gewissenhafter Geschäftsführer (ausnahmsweise) in Betracht ziehen, wenn er bezogen auf den jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum bereits von der Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite ausgehen kann.
AUSGABE: MBP 7/2025, S. 110 · ID: 50440810