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Personengesellschaften Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen ohne Einfluss auf verrechenbaren Verlust i. S. des § 15a EStG
| Der Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG ist außerbilanziell zu erfassen. Er berührt weder die Steuerbilanz der Gesellschaft noch das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten. Die Berechnung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a EStG hat somit ohne den Hinzurechnungsbetrag zu erfolgen. Entsprechendes gilt in Bezug auf den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG (BFH 16.1.25, IV R 28/23, Abruf-Nr. 247405). |
Zudem hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Danach liegt ein Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG in der Regel vor, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden, die auf diese Weise stehen gebliebene Gewinne aufzehren können.
AUSGABE: MBP 7/2025, S. 109 · ID: 50440778