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Betriebsprüfung Mängel in der Kassenführung: BFH erneut zur Schätzungsbefugnis gefragt
Abo-Inhalt02.07.20251 Min. Lesedauer
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| Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass die Kassenführung oft beanstandet wird. Das Problem dabei: Ist die Kassenführung nicht ordnungsmäßig, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. So war es auch in einem Fall, der vom FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22, Abruf-Nr. 248296) zu entscheiden war. |
Im Streitfall hatte bei einem bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten eine Betriebsprüfung stattgefunden. Der Betreiberin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, wurden dabei zahlreiche Mängel in der Kassenführung vorgeworfen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG Schleswig-Holstein blieb erfolglos.
AUSGABE: MBP 7/2025, S. 109 · ID: 50440668
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