Juli 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
Vermietung und VerpachtungSchuldzinsen: Nur anteiliger Abzug nach anteiliger Immobilienschenkung ohne Darlehensübertragung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Das FG Niedersachsen (13.12.23, 3 K 162/23 und 3 K 163/23) hatte entschieden: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. In der Hoffnung auf eine positivere BFH-Entscheidung wurde Revision eingelegt. Doch leider hat der BFH (3.12.24, IX R 2/24 und IX R 3/24) die FG-Sichtweise nun bestätigt, sodass die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten zu berücksichtigen sind. |
1. Sachverhalt
AUSGABE: MBP 7/2025, S. 111 · ID: 50395908
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion