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Moderne VermietungsformenInsolvenzfall bei Co-Working-Flächen: Verlust der Nutzungsmöglichkeit

Abo-Inhalt01.01.20221036 Min. LesedauerVon RA Kai-Uwe Agatsy, FA Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

| Der Fortbestand des uneingeschränkten Zugangs zu Co-Working-Flächen ist im Insolvenzfall des Vermieters zwingend, sonst droht dem Mieter die Betriebseinstellung. Zudem ist ein Mietvertrag bei Co-Working-Flächen oft mit Zusatzleistungen verknüpft, z. B. Concierge oder bestimmte Technik. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich die Vermieterinsolvenz hier auswirkt. |

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AUSGABE: MK 1/2022, S. 14 · ID: 47849520

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