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KündigungSonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung und mietvertragliche Kündigungsbeschränkung

Abo-Inhalt01.01.20221027 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist das über vielen Mietverträgen schwebende „Damoklesschwert“. Die §§ 574 ff. BGB bieten nur begrenzten Schutz. In etlichen Mietverträgen finden sich aber Regelungen, die dem Mieter einen erhöhten Bestandsschutz durch Beschränkungen der ordentlichen Kündigung allgemein gewähren oder sogar die Kündigung wegen Eigenbedarf ausschließen. Im Fall der Veräußerung tritt der Erwerber nach § 566 Abs. 1 BGB in diese Regelungen ein (BGH MK 13, 203; WuM 12, 294; MK 07, 123). Ob und inwieweit das für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers nach §§ 57a ZVG, 573d BGB gilt, hat der BGH nun entschieden. |

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AUSGABE: MK 1/2022, S. 9 · ID: 47849464

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