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MKMietrecht kompakt

DatenschutzAuskunftsanspruch gegen den Vermieter nach der DS-GVO

Abo-Inhalt21.03.20223713 Min. Lesedauer

| Eine privatrechtliche Datenverarbeitung liegt nicht vor, wenn ein Vermieter Daten an eine Firma zwecks Erstellung einer Nebenkostenabrechnung weitergibt. Die Firma wird dann als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DS-GVO tätig (LG Wiesbaden 30.9.21, 3 S 50/21, Abruf-Nr. 227949). |

Die Vermieterin hatte mehrere Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet und einen externen Dienstleister damit beauftragt, Betriebskostenabrechnungen zu fertigen, die dieser in Dateiform erstellte. Im Räumungsrechtsstreit verlangte der Mieter umfassende Auskunft über seine personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO und eine eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenauskunft – mit Erfolg.

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AUSGABE: MK 4/2022, S. 61 · ID: 48079357

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