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WEG-NovelleNutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen: Hier dürfen Sie vom Gesetz abweichen
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Hinweis an Redaktion
Abweichende Regelungen zur Kostentragung
| In den ersten beiden Teilen (MK 22, 99 und 137) unserer Beitragsserie zum neuen § 21 WEG haben wir die gesetzlichen Regelungen der Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen nach § 21 Abs. 1 bis 3 WEG n. F. näher beleuchtet. Der dritte und letzte Teil zeigt die nach den Abs. 4 und 5 bestehende Möglichkeit, abweichende Regelungen zur gesetzlichen Kostentragung zu gestalten. |
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AUSGABE: MK 8/2022, S. 156 · ID: 48431637
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