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GewerberaummietePatienten stören Hausfrieden schwerwiegend: Kündigung!
| Kommt es durch Patienten zu wiederholten und schwerwiegenden Störungen des Hausfriedens, ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt (OLG Köln 1.3.24, 1 U 10/23, Abruf-Nr. 245936). |
Die Vermieterin betreibt eine Seniorenresidenz und vermietet Räume an einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Aufgrund zahlreicher Vorfälle, bei denen seine Patienten gegen Hygienevorschriften verstießen, Alkohol konsumierten, Hunde und Fahrräder ins Treppenhaus mitbrachten und das Treppenhaus verunreinigten, erklärte die Vermieterin nach Abmahnungen mehrfach fristlose Kündigungen des Mietverhältnisses. Das LG wies die Räumungsklage ab, da die Störungen nicht ausreichend schwerwiegend seien.
AUSGABE: MK 2/2025, S. 23 · ID: 50277007